Initiative Babyfreundliches Krankenhaus
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WHO-Kodex

Zum Schutz der Kinder wurde 1981 von der Weltgesundheitsversammlung der Internationale Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet und seither durch weitere Resolutionen präzisiert und ergänzt; diese bilden zusammen mit dem Kodex einen Gesamtrahmen.

  • Der Internationale Kodex ist weltweit gültig.
  • Er  fordert, dass für nicht gestillte Kinder Ersatznahrung zur Verfügung steht,
    • die für Säuglinge geeignet ist
    • und international gültige Qualitätsstandards einhält.
  • Er verbietet, dass zur Verkaufsförderung von Muttermilchersatz Mütter vom Stillen abgehalten werden.  

 

Kurze Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des Internationalen Kodex

Die Vermarktungsvorschriften gelten für folgende Produkte:

  • Der Internationale Kodex gilt für jedweden Ersatz für Muttermilch, also für
    • Alle Produkte, die für die ersten 6 Monate angeboten werden, einschließlich Tee. Denn die WHO empfiehlt, dass Säuglinge in den ersten 6 Monaten ausschließlich gestillt werden.
    • Folgemilchen. Denn der Milchanteil der Nahrung soll auch nach dem 6. Monat noch Muttermilch sein – die WHO empfiehlt, neben geeigneter Beikost weiter zu stillen bis zum Alter von 2 Jahren und darüber hinaus.
  • Flaschen und Sauger.  

 

Vermarktungsvorschriften für Muttermilchersatzprodukte

 

Keine Kaufanreize für die Mütter:

  • keine Werbung in der Öffentlichkeit
  • keine Geschenke mit Firmenlogo (z.B. Kalender)
  • kein direkter Kontakt der Firmen zu den Müttern (keine Telefonhotline, keine Briefe)  
  • keine Proben an Mütter, auch nicht über Gesundheitspersonal
  • keine Sonderverkäufe, Rabatte oder sonstigen Kaufanreize
  • keine idealisierenden Darstellungen auf den Verpackungen

Keine Erzeugung von Interessenskonflikten:

  • keine kostenlose oder verbilligte Lieferungen an Kliniken
  • keine Geschenke an Gesundheitspersonal  
  • keine finanzielle oder sonstige Unterstützung von Programmen / Veranstaltungen und Personal

 

 

Kennzeichen einer Babyfreundlichen Klinik sind:

  • Sie macht keine Werbung für künstliche Säuglingsnahrung, verteilt keine Proben.
  • Sie macht keine Werbung für Säuglingsnahrungsfirmen, hat keine Hefte, Bilder, Kugelschreiber etc. mit Firmenlogo.
  • Sie nimmt keine Geschenke für das Personal an.
  • Sie nimmt kein Sponsoring für Fortbildungen und sonstige Veranstaltungen an von Firmen, deren Produkte unter den Kodex fallen.
  • Sie berät jede Mutter individuell zur Ernährung ihres Kindes.
  • Sie hält den Internationalen Kodex einschließlich der zugehörigen WHA-Resolutionen ein. 

 

Zum englischen Kodex-Text geht es hier

 

Stand: April 2010

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