Zum Schutz der Kinder wurde 1981 von der Weltgesundheitsversammlung der Internationale Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet und seither durch weitere Resolutionen präzisiert und ergänzt; diese bilden zusammen mit dem Kodex einen Gesamtrahmen.
- Der Internationale Kodex ist weltweit gültig.
- Er fordert, dass für nicht gestillte Kinder Ersatznahrung zur Verfügung steht,
- die für Säuglinge geeignet ist
- und international gültige Qualitätsstandards einhält.
- Er verbietet, dass zur Verkaufsförderung von Muttermilchersatz Mütter vom Stillen abgehalten werden.
Kurze Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen des Internationalen Kodex
Die Vermarktungsvorschriften gelten für folgende Produkte:
- Der Internationale Kodex gilt für jedweden Ersatz für Muttermilch, also für
- Alle Produkte, die für die ersten 6 Monate angeboten werden, einschließlich Tee. Denn die WHO empfiehlt, dass Säuglinge in den ersten 6 Monaten ausschließlich gestillt werden.
- Folgemilchen. Denn der Milchanteil der Nahrung soll auch nach dem 6. Monat noch Muttermilch sein – die WHO empfiehlt, neben geeigneter Beikost weiter zu stillen bis zum Alter von 2 Jahren und darüber hinaus.
- Flaschen und Sauger.
Vermarktungsvorschriften für Muttermilchersatzprodukte
Keine Kaufanreize für die Mütter:
- keine Werbung in der Öffentlichkeit
- keine Geschenke mit Firmenlogo (z.B. Kalender)
- kein direkter Kontakt der Firmen zu den Müttern (keine Telefonhotline, keine Briefe)
- keine Proben an Mütter, auch nicht über Gesundheitspersonal
- keine Sonderverkäufe, Rabatte oder sonstigen Kaufanreize
- keine idealisierenden Darstellungen auf den Verpackungen
Keine Erzeugung von Interessenskonflikten:
- keine kostenlose oder verbilligte Lieferungen an Kliniken
- keine Geschenke an Gesundheitspersonal
- keine finanzielle oder sonstige Unterstützung von Programmen / Veranstaltungen und Personal
Kennzeichen einer Babyfreundlichen Klinik sind:
- Sie macht keine Werbung für künstliche Säuglingsnahrung, verteilt keine Proben.
- Sie macht keine Werbung für Säuglingsnahrungsfirmen, hat keine Hefte, Bilder, Kugelschreiber etc. mit Firmenlogo.
- Sie nimmt keine Geschenke für das Personal an.
- Sie nimmt kein Sponsoring für Fortbildungen und sonstige Veranstaltungen an von Firmen, deren Produkte unter den Kodex fallen.
- Sie berät jede Mutter individuell zur Ernährung ihres Kindes.
- Sie hält den Internationalen Kodex einschließlich der zugehörigen WHA-Resolutionen ein.
Zum englischen Kodex-Text geht es hier.
Stand: April 2010


