Definition „Ausschließlich stillen oder BFHI-Kriterien konform zufüttern“
Schmerzlinderung bei Routineeingriffen
Medizinische Gründe für das Zufüttern
Gibt es gesetzliche Regelungen für das 24-Stunden-Rooming-in?
Darf eine Krankenhausapotheke verbilligt einkaufen?
Die Definition "ausschließich stillen oder BFHI-Kriterien konform zufüttern" umfasst folgende Merkmale: Zu den ab der Geburt ausschließlich gestillten Kindern zählen auch die Kinder, die nicht direkt an der Brust trinken und Mutter-/Frauenmilch mit alternativen Fütterungsmethoden (NICHT mit der Flasche!) bekommen, oder die aus medizinischen Gründen, wie sie in den „akzeptablen medizinischen Gründen zum Zufüttern“ benannt werden, mit künstlicher Säuglingsmilch alternativ zugefüttert werden.
Stand: 01/2010
Die Informationen - "Mit Nähe zum Baby die Flasche geben" und "Anleitung für die Zubereitung künstlicher Säuglingsmilch" sollen nur im Einzelfall an Frauen, die nicht stillen, weitergegeben werden. Sie dürfen nicht für Gruppenunterweisungen eingesetzt werden, da dies gegen die Bestimmungen des WHO-Kodexes verstoßen würde.
Zu den Texten:
"Mit Nähe zum Baby die Flasche geben"
"Anleitung für die Zubereitung künstlicher Säuglingsmilch"
in der Neonatologie können zur Linderung prozeduraler Schmerzen verschiedene nicht-medikamentöse Maßnahmen eingesetzt werden. In „Babyfreundlichen Krankenhäusern" müssen bei der Anwendung dieser Maßnahmen die Kriterien von WHO und UNICEF zur Förderung des Stillens und der Eltern-Kind-Bindung beachtet werden. Mehr dazu hier.
Babyfreundliche Krankenhäuser leiten die Mütter zum ausschließlichen Stillen an. In einigen Situationen gibt es jedoch medizinische Gründe für das Zufüttern oder auch dafür, ganz auf Muttermilch/Frauenmilch zu verzichten. Die WHO-Empfehlung „Acceptable medical reasons for supplementation" (Draft, 2006) definiert diese besonderen Situationen und empfiehlt dafür spezifische Ernährungspläne und/oder Fütterungsmethoden. Die WHO/UNICEF-Initiative hat dieses WHO-Dokument übersetzt und mit geringfügigen Änderungen an deutsche Verhältnisse angepasst:
Medizinische Gründe für das Zufüttern
Für die Fortbildung zum „Babyfreundliches Krankenhaus" ist eine spezielle Weiterbildung empfohlen, die 20+ Zeitstunden (davon mindestens drei Stunden Praxisübungen unter Supervision) umfassen sollte. Die Fortbildung der Ärzte kann um die Hälfte reduziert werden, wenn sichergestellt ist, dass alle „Zehn Schritten" und der „Internationale Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten“ und die WHO-Folgeresolutionen angesprochen werden. Außerdem müssen insbesondere Problembereiche entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Krankenhauses diskutiert werden.
Mit der Fortbildung zum „Babyfreundlichen Krankenhaus" soll die Zusammenarbeit im interdisziplinären Betreuungsteam optimiert werden. Deshalb ist es empfehlenswert, dass insbesondere bei der Diskussion der Problembereiche alle relevanten Berufsgruppen teilnehmen. Zu den Problembereichen gehören: Medikamente, Mastitis, Zufüttern. Für die Erstellung von Stillrichtlinien ist die Zusammenarbeit aller Berufsgruppen unerlässlich.
Fortbildungsempfehlung für Ärzte zum Download
Informationen zu Schulungen des Klinikpersonals zum Download
Weitere Informationen in der "Information für Krankenhäuser"
Unsicherheiten und Fragen zur Verantwortung für das Neugeborene tauchen häufig auf, wenn Geburtskliniken das 24-Stunden-Rooming in einführen. Aber mit der Einführung des neuen Konzeptes wächst auch allmählich das Vertrauen in die Fähigkeit der Mutter, für das Neugeborene zu sorgen. Die WHO/UNICEF-Initiative empfiehlt, sich bei bereits anerkannten Babyfreundlichen Krankenhäusern zu erkundigen, wie diese anfängliche Unsicherheit überwunden wurden.
Grundsätzlich gibt es zu dieser Frage keine konkrete gesetzliche Regelung. Herangezogen wird in der Regel ein Artikel von Prof. Dr. jur. G.H. Schlund, der unter dem Titel "Rooming-in: Wer trägt die Verantwortung für das Neugeborene?" in der Pädiatrischen Praxis 1994 veröffentlicht wurde.
Ja. Auch Babyfreundlichen Krankenhäusern (bzw. deren Krankenhausapotheken) ist es gestattet, zu marktüblichen Rabatten Muttermilchersatzprodukte einzukaufen. Diese Angebote dürfen jedoch nicht den Charakter einer unlauteren Beeinflussung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben.
Es gibt Kursangebote zur Stillfortbildung für Apotheker. Ein Konzept für "Stillfreundliche Apotheken", die ebenso wie Krankenhäuser über den Verein begutachtet werden, ist in der Planung. Bei Interesse teilen wir Ihnen gerne die Kontaktadresse für diese Fortbildungen mit.


