„Du entscheidest. Nicht die Werbung.“
Mit dem diesjährigen Claim setzen wir ein deutliches Zeichen für Selbstbestimmung und gegen kommerzielle Einflussnahme. Die Kampagne rückt das Recht auf unabhängige Information in den Mittelpunkt – und macht auf die wachsende Konsequenzen kommerzieller Interessen in Beratung, Versorgung und sozialen Medien aufmerksam.
Im Zentrum soll die Aufklärung stehen: über geschickte Werbung und ihre Folgen, den Schutz des WHO-Kodex und der EU-Verordnung. Auch Interessenkonflikte im Gesundheitswesen werden thematisiert – ergänzt durch gute Beispiele aus Kliniken und Praxen, die bereits heute konsequent handeln.
Sie haben Ideen und Anregungen, möchten eine Kooperation zu Ihrer Aktion? Melden Sie sich gern!

Warum vor Werbung schützen?
Die Ernährung in den ersten Lebensmonaten ist entscheidend für die Gesundheit des Babys. Stillen ist die beste Ernährung, aber wenn das nicht möglich ist, gibt es Muttermilchersatz.
Werbung kann Eltern verunsichern und den Eindruck erwecken, Flaschenmilch sei gleichwertig mit Muttermilch. Darum gibt es klare Regeln, die Eltern und Fachkräfte vor falschen Eindrücken schützen.
Gesetzliche Regeln
Die EU-Verordnung 2016/127 schreibt vor, wie Säuglingsnahrung zusammengesetzt, gekennzeichnet und beworben werden darf. Ziel ist, dass Produkte sicher sind und Familien unabhängig entscheiden können.
Was ist verboten?
- Geschenke mit Herstellerlogo
- Werbung oder Informationen für Eltern zu Anfangsnahrung (PRE oder 1)
- Gratisproben oder Sonderangebote
- Gesundheitsversprechen oder idealisierende Bilder
Was ist erlaubt?
- Sachliche Informationen zu Folgenahrung (ab 2 oder 3)
- Spezialnahrung darf Fachpersonal im Rahmen einer Beratung empfehlen und Proben weitergeben
- Hersteller dürfen Fortbildungen für Fachkräfte fördern
- Elternkontakt ist erlaubt, wenn er sachlich und korrekt bleibt
Wichtige Hinweise
Auf allen Verpackungen und Informationen muss klar stehen, dass Stillen besser ist. Außerdem soll betont werden, dass es schwer ist, eine Entscheidung gegen das Stillen rückgängig zu machen.
WHO-Kodex – noch strenger
Der WHO-Kodex von 1981 empfiehlt darüber hinaus:
- keine Werbung für Ersatzprodukte bis zum Alter von 3 Jahren
- keine Werbung für Flaschen oder Sauger
- keine Gratisproben oder Sonderangebote
- kein Sponsoring von Fachveranstaltungen
- kein direkter Kontakt von Herstellern zu Eltern
Interessenkonflikte
Fachkräfte wie Ärztinnen, Hebammen oder Stillberaterinnen können durch Geschenke oder Sponsoring von Herstellern beeinflusst werden – manchmal ohne es zu merken. Schon der Anschein kann die Beratung unsicher machen.
Unabhängige Beratung
- Babyfreundliche Kliniken: keine Werbung, keine Geschenke, individuelle Beratung.
- Stillfreundliche Kinder- und Jugendarztpraxen: arbeiten nach einer Checkliste der Nationalen Stillkommission, bieten werbefreie Beratung und Unterstützung beim Stillen.
Was können Eltern tun?
- Werbung bewusst erkennen
- Unabhängige Beratung bei Fachkräften einfordern
- Gratisproben und Geschenke ablehnen
Was tun bei Verstößen?
Bei Verdacht auf illegale Werbung oder Verstöße:
- Beweise sichern (Foto, Screenshot)
- Datum, Ort und Hersteller notieren
- Verstoß melden - siehe Praxistipp
Praxistipp
So melden Sie einen möglichen Gesetzesverstoß
Die „Delegierte Verordnung (EU) 2016/127“ regelt maßgeblich die Zusammensetzung, Kennzeichnung und Bewerbung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch Deutschland. Für Spezialnahrung gibt es ähnliche Regelungen.
Bei einem konkreten Verdacht auf einen Verstoß eines Herstellers können Sie sich an die Lebensmittelüberwachung wenden. Zuständig ist in der Regel das Landesministerium oder die Senatsverwaltung für Verbraucherschutz in dem Bundesland, in dem der Inverkehrbringer seinen Sitz hat.
So gehen Sie vor:
- Beleg sichern: Machen Sie ein Foto oder einen Screenshot vom Produkt
- Dokumentieren: Notieren Sie Datum, Ort und den Hersteller oder Händler
- Weiterleiten: Reichen Sie die Informationen bei der zuständigen Behörde ein
Eine Alternative zu diesem Vorgehen bietet der Verband Nationale Stillförderung an. Dort nehmen Ehrenamtliche eine fachliche Vorprüfung von möglichen Verstößen vor und leiten die gesammelten Informationen an die zuständige Behörde weiter. Über das Portal können auch vermutete Abweichungen vom freiwilligen WHO-Kodex mitgeteilt werden.
Informationsbroschüre
Gemeinsam mit dem Netzwerk Gesund ins Leben haben wir eine Informationsbroschüre zu EU-Verordnung und WHO-Kodex entwickelt. Gedruckte Exemplare können über den Shop von GiL bestellt werden.

Unterstützung
Wir arbeiten gemeinnützig – und sind eine Solidargemeinschaft der engagierten Kliniken und Organisationen Nationalen Stillförderung. Auch die Weltstillwoche veranstalten wir aus eigener Kraft. Wenn sie uns unterstützen möchten, freuen wir uns über eine Spende.
Spendenkonto
Bank für Sozialwirtschaft AG
IBAN: DE79 3702 0500 0007 1350 00
BIC: BFSWDE33XXX
Oder via PayPal

Kooperationspartner
Ein herzliches Dankeschön an:





